Ansprechpartner Bauplätze:
Bernd Kienle
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Fax: (07222) 91 97 - 8 15
Bernd.Kienle@oetigheim.de
Neubaugebiet Hagenäcker
- Lage des Baugebietes
- Zeichnerischer Teil des Bebauungsplans (5MB)
- Schriftlicher Teil des Bebauungsplans
- 1. Änderung des Bebauungsplans
Beb.Plan Morgenstraße
Wohnen und Bauen - Neubaugebiet Hagenäcker
Die Gemeinde Ötigheim hat sich zum Ziel gesetzt, Bauplätze mit guter Wohnqualität zu entwickeln. Es sollen für die Bevölkerung von Ötigheim weitere Baumöglichkeiten geschaffen werden. Dabei soll durch ein homogenes Angebot von Bau- und Wohnformen ein möglichst harmonisches Gesamtbild entstehen. Vorgesehen sind Einzel-, Doppel- und Reihenhäuser.
Ein besonderes Augenmerk wird, auch unter dem Gesichtspunkt des kostengünstigen Bauens, auf den Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden gelegt. Dies geschieht durch die konzentrierte Anordnung der Gebäude. Durch die weitgehend einheitliche Ausrichtung der Baukörper nach Süden bzw. Südwesten wird dafür Sorge getragen, dass die Wohnqualität trotz der möglichst hohen Dichte nicht leidet. Ferner wird dadurch eine optimale Nutzung der einfallenden Sonne möglich.
Das Neubaugebiet Hagenäcker wird im Westen durch die Bahnlinie Karlsruhe-Rastatt und im Süden durch die K 3718 bzw. das Gewerbegebiet an der Industriestraße begrenzt. Im Norden und Osten durch freie Felder.
Bauplatzpreise:
Neubaugebiet "Hagenäcker I"
Verkaufspreis für ein vollerschlossenes Grundstück 240,00 € pro m²
Bebauungsplan Morgenstraße
Durch den Bebauungsplan "Morgenstraße" soll eine Bebauungsmöglichkeit für Flächen, welche im derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan "Steinäcker II" als Grünfläche ausgewiesen sind, herbeigeführt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und Abschluss des Bebauungsplanverfahrens und der Bodenordnung kann die Gemeinde Ötigheim insgesamt 10 Baugrundstücke zur Deckung des Bauplatzbedarfes anbieten. Nachdem die Morgenstraße eine vollständig ausgebaute und zum Anbau geeignete Erschließungsstraße ist, welche im Bestand lediglich eine einseitige Bebauung ausweist, kann die Gemeinde Ötigheim durch die Aufstellung des Bebauungsplanes und der daraus resultierenden Umnutzung der "Grünfläche" in Bauland insbesondere dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden und der Forcierung der Innenentwicklung gerecht werden.
Bauplatzpreise:
Werden in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates festgelegt.

